Dienstleistungen
Wirtschaftsprüfung und Revision
Grundsätzlich werden unsere Kunden im Bereich
Revision immer von einem Partner und seinem Assistenten
auf Kaderstufe betreut. So ist die Kontinuität
und der Aufbau einer langjährigen persönlichen
Beziehung garantiert.
Aufgrund der neuen Gesetzgebung per 1. Januar 2008
besteht grundsätzlich eine Revisionspflicht für
alle juristischen Gesellschaften (Aktiengesellschaft,
Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vereine,
Genossenschaften, Stiftungen).
Als Revisionsexperten besitzen wir die notwendige Zulassung
der Revisionsaufsichtsbehörde um Eingeschränkte
und Ordentliche Revisionen durchzuführen.
Gesetzliche Revisionsstelle:
- Eingeschränkte Revision
- Ordentliche Revision
- Prüfung von Konzernrechnungen nach nationalem
Recht und internationalen Standards (FER, IFRS)
Spezialprüfungen:
- Sacheinlagen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
- Aufwertungen von Grundstücken und Beteiligungen
- Prüfungen nach Fusionsgesetz
- Sonderprüfungen gemäss Aktienrecht
- Expertisen, Schiedsgutachten
- Due Diligence
- Internes Kontrollsystem
Unternehmungsberatung
Ähnlich wie in der Revision ist in der Unternehmensberatung
persönliches Vertrauen zwischen Kunde und Berater
Voraussetzung für das unternehmerische Gelingen.
Neben unserem Partner als Ansprechsperson kommen je
nach Problemstellung speziell geschulte Fachkräfte
zum Einsatz.
- Gründung, Umwandlung, Sanierung, Liquidation
- Organisation Rechnungswesen
- Budget, Reporting
- Investition und Finanzierung
- Organisation und Informatik
- Unternehmensplanung
- Personalberatung, Rekrutierung, Schulung
Steuerberatung
Neben der Lösung von Spezialproblemen ist im Bereich
Steuern die mittel- bis langfristige Planung von grosser
Bedeutung. Kurzfristige Steuereinsparungen können
sich später kontraproduktiv auswirken. Als Fachmann,
der die politischen Entwicklungen im Auge hat, ist der
Steuerexperte auf einem anspruchsvollen Gebiet beratend
tätig.
- Beratung auf allen Gebieten des schweizerischen
und internationalen Steuerrechts
- Steuerplanung
- Steuererklärungen
- Kontrolle Veranlagungen
- Einsprachen, Rekurse
Buchhaltung, Rechnungswesen
Buchhaltung - eine Formsache und ein Muss? Einerseits
ja, andererseits vermittelt unser Fachmann dem Kunden
laufend konkrete Impulse und Anregungen in allen betrieblichen
Belangen. Vielleicht können mit ihm als Aussenstehenden
über die reine Buchhaltung hinausgehende Fragen
vertraulich diskutiert und Probleme aufgegriffen werden.
Personaleinsatz direkt beim Kunden oder auf unseren
eigenen Systemen.
- Führen von Buchhaltungen, Begleitung von Revisionen
- Zahlungsverkehr
- MWST-Abrechnungen, Begleitung von MWST-Revisionen
- Jahres- und Zwischenabschlüsse
- Budgetierung
- Betriebliches Rechnungswesen
- Konzernrechnungen
- Führen von Stiftungsbuchhaltungen (FER 26)
Personalwesen, Lohnbuchhaltung
Das Personalwesen beinhaltet die Verwaltung und Verarbeitung
sensitiver Daten unter Berücksichtigung von umfassenden
Gesetzes- und Sozialversicherungsvorschriften. Unser
qualifiziertes Personal unterstützt den Kunden
bei Teileinsätzen oder bei Abwicklungen von Gesamtlösungen
im Personalbereich.
- Führen von Lohnbuchhaltungen
- Jahresendabrechnungen Sozialversicherungen (AHV,
FAK, UVG, KTG), Begleitung entsprechender Revisionen
- Lohnabrechnungen, Zahlungsverkehr, Buchungsbelege
und Lohnausweise
- Beratung in Fragen des Arbeitsrechts und der Arbeitsverträge
- Aufbau und Reorganisation von Lohnbuchhaltungen
Treuhandfunktionen, Vermögensverwaltung
Insbesondere im Bereich Anlageberatung und Vermögensverwaltung
kann der Treuhänder als neutrale Person eine bedeutende
Rolle spielen, zum Beispiel was den Verkehr mit den
Banken anbelangt.
- Gründung von Gesellschaften
- Domizil
- Geschäftsführung von Firmen und Verbänden
- Führen von Sekretariaten
- Testamentsvollstreckung, Erbteilung
- Vermögensverwaltung
- Anlageberatung
Liegenschaftsverwaltung
Die Liegenschaftsverwaltung ist ein typisches Gebiet,
wo verschiedene Mentalitäten aufeinander treffen.
Im Verkehr mit den Eigentümern ist oft eine andere
Sprache erforderlich als gegenüber den Handwerkern
oder Mietern.
- Verwaltung und Vermietung von Liegenschaften
- Liegenschaftsbuchhaltungen, Mietzinskontrolle und
Heizkostenabrechnung
- Verkehr mit Mietern, Hauswarten, Amtsstellen
- Beratung bei Kauf, Verkauf und Renovation (unter
eventuellem Zuzug eines Experten)
- Expertisen (unter eventuellem Zuzug eines Experten)
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