Dienstleistungen

Wirtschaftsprüfung und Revision

Grundsätzlich werden unsere Kunden im Bereich Revision immer von einem Partner und seinem Assistenten auf Kaderstufe betreut. So ist die Kontinuität und der Aufbau einer langjährigen persönlichen Beziehung garantiert.

Aufgrund der neuen Gesetzgebung per 1. Januar 2008 besteht grundsätzlich eine Revisionspflicht für alle juristischen Gesellschaften (Aktiengesellschaft, Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Vereine, Genossenschaften, Stiftungen).

Als Revisionsexperten besitzen wir die notwendige Zulassung der Revisionsaufsichtsbehörde um Eingeschränkte und Ordentliche Revisionen durchzuführen.

Gesetzliche Revisionsstelle:

  • Eingeschränkte Revision
  • Ordentliche Revision
  • Prüfung von Konzernrechnungen nach nationalem Recht und internationalen Standards (FER, IFRS)

Spezialprüfungen:

  • Sacheinlagen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen
  • Aufwertungen von Grundstücken und Beteiligungen
  • Prüfungen nach Fusionsgesetz
  • Sonderprüfungen gemäss Aktienrecht
  • Expertisen, Schiedsgutachten
  • Due Diligence
  • Internes Kontrollsystem

Unternehmungsberatung

Ähnlich wie in der Revision ist in der Unternehmensberatung persönliches Vertrauen zwischen Kunde und Berater Voraussetzung für das unternehmerische Gelingen. Neben unserem Partner als Ansprechsperson kommen je nach Problemstellung speziell geschulte Fachkräfte zum Einsatz.

  • Gründung, Umwandlung, Sanierung, Liquidation
  • Organisation Rechnungswesen
  • Budget, Reporting
  • Investition und Finanzierung
  • Organisation und Informatik
  • Unternehmensplanung
  • Personalberatung, Rekrutierung, Schulung

Steuerberatung

Neben der Lösung von Spezialproblemen ist im Bereich Steuern die mittel- bis langfristige Planung von grosser Bedeutung. Kurzfristige Steuereinsparungen können sich später kontraproduktiv auswirken. Als Fachmann, der die politischen Entwicklungen im Auge hat, ist der Steuerexperte auf einem anspruchsvollen Gebiet beratend tätig.

  • Beratung auf allen Gebieten des schweizerischen und internationalen Steuerrechts
  • Steuerplanung
  • Steuererklärungen
  • Kontrolle Veranlagungen
  • Einsprachen, Rekurse

Buchhaltung, Rechnungswesen

Buchhaltung - eine Formsache und ein Muss? Einerseits ja, andererseits vermittelt unser Fachmann dem Kunden laufend konkrete Impulse und Anregungen in allen betrieblichen Belangen. Vielleicht können mit ihm als Aussenstehenden über die reine Buchhaltung hinausgehende Fragen vertraulich diskutiert und Probleme aufgegriffen werden.

Personaleinsatz direkt beim Kunden oder auf unseren eigenen Systemen.

  • Führen von Buchhaltungen, Begleitung von Revisionen
  • Zahlungsverkehr
  • MWST-Abrechnungen, Begleitung von MWST-Revisionen
  • Jahres- und Zwischenabschlüsse
  • Budgetierung
  • Betriebliches Rechnungswesen
  • Konzernrechnungen
  • Führen von Stiftungsbuchhaltungen (FER 26)

Personalwesen, Lohnbuchhaltung

Das Personalwesen beinhaltet die Verwaltung und Verarbeitung sensitiver Daten unter Berücksichtigung von umfassenden Gesetzes- und Sozialversicherungsvorschriften. Unser qualifiziertes Personal unterstützt den Kunden bei Teileinsätzen oder bei Abwicklungen von Gesamtlösungen im Personalbereich.

  • Führen von Lohnbuchhaltungen
  • Jahresendabrechnungen Sozialversicherungen (AHV, FAK, UVG, KTG), Begleitung entsprechender Revisionen
  • Lohnabrechnungen, Zahlungsverkehr, Buchungsbelege und Lohnausweise
  • Beratung in Fragen des Arbeitsrechts und der Arbeitsverträge
  • Aufbau und Reorganisation von Lohnbuchhaltungen

Treuhandfunktionen, Vermögensverwaltung

Insbesondere im Bereich Anlageberatung und Vermögensverwaltung kann der Treuhänder als neutrale Person eine bedeutende Rolle spielen, zum Beispiel was den Verkehr mit den Banken anbelangt.

  • Gründung von Gesellschaften
  • Domizil
  • Geschäftsführung von Firmen und Verbänden
  • Führen von Sekretariaten
  • Testamentsvollstreckung, Erbteilung
  • Vermögensverwaltung
  • Anlageberatung

Liegenschaftsverwaltung

Die Liegenschaftsverwaltung ist ein typisches Gebiet, wo verschiedene Mentalitäten aufeinander treffen. Im Verkehr mit den Eigentümern ist oft eine andere Sprache erforderlich als gegenüber den Handwerkern oder Mietern.

  • Verwaltung und Vermietung von Liegenschaften
  • Liegenschaftsbuchhaltungen, Mietzinskontrolle und Heizkostenabrechnung
  • Verkehr mit Mietern, Hauswarten, Amtsstellen
  • Beratung bei Kauf, Verkauf und Renovation (unter eventuellem Zuzug eines Experten)
  • Expertisen (unter eventuellem Zuzug eines Experten)

     

 
 
     


letzte Änderung am 13.01.2010 9:47 | copyright Testor Treuhand AG